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Standort: Berichte und Interviews zum Thema Dies & Das – Die Geschichte des Rollstuhls

Bericht:
Die Geschichte des Rollstuhls

Mobilität beginnt mit dem ersten "Schritt".

Der Rollstuhl ist heutzutage nicht mehr aus dem Leben von gehbehinderten Menschen wegzudenken. Er ist mehr als nur ein Hilfsmittel; er bedeutet Mobilität und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Doch bevor dieser Sessel mit Rädern diesen Erfolg erreichen konnte, hatte er einen langen Weg vor sich.

Mobilität war dem Menschen schon immer wichtig. Das wussten bereits die Chinesen. 1300 vor Christus benutzten gehbehinderte, kranke oder sehr alte Menschen eine Art Sessel mit Rollen, der es den Betroffenen möglich machte, relativ selbständig innerhalb ihres Umfeldes zu agieren. Natürlich war er nicht mit den flotten Dingern von heute zu vergleichen; er war einfach, aber funktionell gestaltet, jedoch war diese Art der Konstruktion nur den Reichen vorbehalten.

Abbildung eines rollstuhlähnlichen Geräts um 1420

Bereits im Mittelalter war es nötig, Menschen mit schweren Kriegsverletzungen mit einer Art Schubkarre aus Kriegsgebieten zu bringen. Behinderte Menschen genossen nur wenig Ansehen und hatten daher keinerlei Möglichkeit, selbständig zu leben. Nur die reichen und wohlhabenden Gesellschaftsschichten versuchten, Hilfsmittel für ihre angesehenen gehbehinderten Mitbürger zu bauen. Obwohl das technische Wissen noch sehr eingeschränkt war, war die Kreativität umso höher. 1420 wurde ein Rollstuhl mit Seilwinden hergestellt, nicht einfach zu manövrieren und viel zu schwer, aber dennoch funktionell.

Abbildung des Rollstuhls von König Philipp von Spanien um 1569

1595 benutzte König Philipp von Spanien ein rollstuhlähnliches Gefährt, da er an schwerer Gicht litt. Mit diesem Rollstuhl war es ihm möglich, relativ autark in seinem Schloss herum zu fahren, um seine Regierungsgeschäfte wahrzunehmen. Zudem war sein Rollstuhl schon ein Luxusgefährt, denn er besaß eine höhenverstellbare Fußstütze, und die kleinen Vorderräder waren voneinander unabhängig navigierbar. Das Hauptmaterial war Holz, was den Rollstuhl äußerst unbequem machte, da es keinerlei Stoßdämpfer gab und vermutlich auch so mancher Holzwurm ein sicheres Heim fand.

Alles, was die Vorgänger von rollstuhlähnlichen Modellen gemeinsam hatten, war, dass sie nur mit fremder Hilfe zu bewegen waren. Die Personen saßen zwar in einem mobilen Gefährt, konnten dieses aber nicht selbst bewegen.

Der Nürnberger Uhrmacher Stephan Farfler litt an Kinderlähmung und erfand einen handbetriebenen Rollstuhl.

1655 erfand der Nürnberger Uhrmacher Stephan Farfler mit zarten 22 Jahren den ersten selbst angetriebenen Rollstuhl. Da er an Kinderlähmung litt und nicht immer von seiner Mutter in die Kirche getragen werden wollte, überlegte sich der tiefgläubige Uhrmacher, wie er selbständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und seine Mutter entlasten könnte. Die Mechanik war sehr ausgeklügelt, und man könnte ihn mit den heutigen Handbikes vergleichen.

Ob nun die Konstruktion des pfiffigen Uhrmachers Vorbild für unsere heutigen Rollstühle ist, können wir nicht sagen, dennoch können wir erkennen, dass der Rollstuhl im Laufe der Jahrhunderte sich immer mehr an den Menschen angepasst hat; mag es daran liegen, dass die Belange von behinderten Menschen immer mehr in den Vordergrund rückten und sich somit auch die Hilfsmittel im Laufe der Zeit an die Betroffenen angepasst haben. Auch ist die reine Funktionalität eines Rollstuhls nicht mehr so bedeutend, wie zum Beispiel die Bequemlichkeit.

Theodor Roosevelt, ehemaliger US-Präsident, litt an Poliomyelitis und bestritt seine Amtsgeschäfte im Rollstuhl.

Franklin Delano Roosevelt, ehemaliger amerikanischer Präsident, litt an Poliomyelitis und regierte das Land von 1933 bis 1945 vom Rollstuhl aus. Er war stets bemüht, den Frieden aufrechtzuerhalten und ist für viele ein leuchtendes Beispiel. Der Rollstuhl schien ihn nicht zu behindern – ganz im Gegenteil: Roosevelt verschaffte er Mobilität und Freiheit. Auf dem Bild kann man ihn mit einem kleinen Mädchen namens Ruthie Bie und seinem Hund Fala sehen.

In den letzten 50 Jahren gab es eine rasante Entwicklung des Rollstuhls, und schon lange hat er nicht mehr nur den Zweck der Mobilität, sondern ist auch zu einem Prestige-Objekt geworden. Behinderte Menschen wurden immer mehr ein sichtbarer Teil der Gesellschaft und verlangten somit auch ihre Unabhängigkeit, die der Rollstuhl nun mal vor allem für gehbehinderte Menschen bedeutete.

Eine große Anzahl an Rollstuhldesigns, –farben und –marken, die an die unterschiedlichen Bedürfnisse und Behinderungsarten ihrer Besitzer angepasst werden können, eroberten den Markt. Auch die Art, wie die Rollstühle gesteuert werden, ist nicht mehr abhängig von einer fremden Person, die den Rollstuhl schiebt, sondern die zusätzlichen technischen Hilfsmittel wie z.B. Elemente, die mit Kinn, Mund oder per Joystick bedient werden, sorgen für die notwendige Unabhängigkeit. Es gibt auch "mitwachsende" Rollstühle für Kinder, sodass unsere Kleinsten am flottesten unterwegs sind.

Für manuelle Rollstühle gibt es kleine Antriebsmotoren, die an den Hinterrädern eingehängt werden, um das Rollen zu erleichtern. Für Menschen mit motorischer Behinderung gibt es die rasanten Elektrorollstühle, die alle Hindernisse überwinden und dazu noch besonders schick sind.

Die Sicherheit steht natürlich an vorderster Front; das Angebot an Gurten und Sicherheitszubehör ist vielfältig und bunt.

Auch im Bereich des Behindertensports spielt der Rollstuhl für sportbegeisterte gehbehinderte Menschen eine wichtige Rolle. Egal, ob es sich um Tennis, Basketball oder Rugby handelt, für all diese Sportarten und vieles mehr gibt es den passenden Rollstuhl.

Fortsetzung folgt ...

Verfasst von Alexandra Steiner am 27. Oktober 2006

Quellen: Wikipedia

Bilder: Diese Bilder (rollstuhl_fontana_1420.jpg, rollstuhl_koenig_philipp_1595.jpg, rollstuhl_farfler_1655.jpg und rollstuhl_roosevelt.jpg) sind gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Kanada und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.

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