"Jeder Mensch hat nicht nur das Recht auf seine persönliche, sondern auch auf seine berufliche Weiterentwicklung und Verwirklichung."
Die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt in Österreich und anderen EU-Staaten stellt jeden Bürger vor Herausforderungen, und besonders unsere Mitmenschen mit Behinderungen sehen sich mit Hürden konfrontiert, die ihre Chancen massiv beeinträchtigen.
Die ABAk (Arbeitsvermittlung für Akademiker und Akademikerinnen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung) hat sich auf die Hilfe für Akademiker und Akademikerinnen nach ihrem Hochschulabschluss spezialisiert und leistet seit ihrer Gründung im Jahre 1999, gefördert vom Bundessozialamt, wertvolle Vermittlungsarbeit.
Wir haben uns im Februar 2006 mit Mark Wilson von der ABAk getroffen und die aktuelle Lage diskutiert.
Agata: Wie entstand die ABAk? Erzählen Sie doch mal etwas über die Gründungsgeschichte.
Mark Wilson: ABAk wurde 1999 vom Trägerverein UNIABILITY gegründet, dem Zusammenschluss der Behindertenbeauftragten an den österreichischen Universitäten, mit der Idee, akademische Absolventen und Absolventinnen auch nach Abschluss ihres Studiums beim Einstieg in den Arbeitsmarkt adäquat zu unterstützen.
Agata: Worauf basiert konkret Ihre Arbeit? Wer kann zu Ihnen kommen, und wie können Sie den Menschen, die zu Ihnen kommen, helfen?
Mark Wilson: Wir betreuen die Gruppe der Absolventen und Absolventinnen von Universitäten und Fachhochschulen, Studenten und Studentinnen unmittelbar vor Studienabschluss sowie Personen, die in Österreich anerkannte Studien abgeschlossen haben. Die Zielgruppe sind Menschen mit einer Einschränkung durch eine Behinderung oder durch eine chronische Krankheit mit einem Grad von 50 % und darüber, entweder belegt durch einen Behindertenpass, durch einen Feststellbescheid oder durch medizinische Gutachten. Das Bundessozialamt Wien bestimmt über die Aufnahme in das Projekt.
Wir haben zwei Zielgruppen: auf der einen Seite die Gruppe der Arbeitsuchenden und auf der anderen Seite die Arbeitgeber, die Interesse an akademischem Fachpersonal haben. Für beide Gruppen haben wir spezielle Angebote. Die arbeitsuchenden Personen unterstützen wir bei der Optimierung der Bewerbungsunterlagen sowie bei Bewerbungsgesprächen und bei der Stellenanzeigen-Recherche. Wir können unsere Kunden auch bei der Berufsorientierung unterstützen sowie den Kontakt zum Arbeitgeber herstellen. Wir gehen individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen ein. Darüber hinaus informieren wir auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Beratung bei uns erfolgt in Einzelgesprächen nach Vereinbarung und ist selbstverständlich kostenlos. Vielen Menschen ist es unangenehm, über ihre Arbeitslosigkeit zu reden, deshalb bevorzugen und praktizieren wir erfolgreich dieses Modell der Beratung.
Die andere Gruppe – die Arbeitgeber und Arbeigeberinnen – informieren wir selbstverständlich auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Falls noch nicht vorhanden, erarbeiten wir gemeinsam eine detaillierte Arbeitsbeschreibung.
Ein Beispiel: In einer Stellenanzeige steht oft nur stichwortartig die Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten; diese verfehlt teilweise die Wirklichkeit. Um aber die Eignung einer Klientin vorab schon ein wenig ausloten zu können, ist eine detaillierte Arbeitsbeschreibung notwendig. Somit kann man die möglichen Enttäuschungen durch eine Absage abwenden. Menschen mit einer Behinderung können schon sehr viele Tätigkeiten übernehmen und das Team, in dem die Person arbeitet, auch in vielen Bereichen unterstützen. Beispielsweise wird es aber einer sehbehinderten Person schwer fallen, einen Erlagschein händisch auszufüllen. In den Gesprächen mit dem Arbeitgeber wird erfragt, ob solche Tätigkeiten von Kollegen oder Kolleginnen übernommen werden können, um die Arbeitskraft auch optimal einsetzen zu können.
Darüber hinaus bieten wir interessierten Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen bei Bedarf die Vermittlung von Seminaren zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Beratung bei einer eventuellen Adaptierung des Arbeitsplatzes an.
Agata: Mit welchen Unternehmen arbeitet die ABAk zusammen? Und wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit? Wie sind die Reaktionen der nicht behinderten Mitarbeiter in solchen Betrieben?
Mark Wilson: So, wie überall im Leben, entstehen Vorurteile dann, wenn ein Informationsdefizit vorhanden ist; das ist unabhängig davon, ob es um Menschen mit Behinderungen oder um andere Minderheiten geht. Die Erfahrungen sind bei den Arbeitgebern sehr positiv, wo es entweder schon im Unternehmen positive Erfahrung mit behinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gibt, oder wenn ein Personalverantwortlicher oder eine Personalverantwortliche in ihrem privaten Bereich gute Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung hat.
Agata: Peer Counseling? Was ist das? Wo liegen die Vorteile dieser Beratungstechnik?
Mark Wilson: Man kann es am besten übersetzen mit "Betroffene beraten Betroffene".
Es ist eine Zugangsweise, die schon in anderen Bereichen, zum Beispiel bei den Anonymen Alkoholikern, viele Jahrzehnte erfolgreich eingesetzt wird.
Speziell in der People-First-Bewegung in den USA gibt es eine Tradition, wo man kontinuierlich die Beratung von Betroffenen durch Betroffene eingesetzt und die Erfahrung gemacht hat, wie effizient sie ist. Es sind hauptsächlich zwei Punkte, die diese Form der Beratung über die Jahre so erfolgreich sein lassen: Der erste Punkt ist der, dass es durch ähnliche Erfahrungen von den Klienten und Klientinnen und des Beraters oder der Beraterin zu einer besseren Verständigung kommen kann. Das Zweite ist, dass diese Situation ein gleichberechtigtes Agieren erlaubt, wodurch eine größere Vertrautheit entstehen kann, die natürlich auch für die Beratungssituation von Vorteil ist. Je mehr der Berater oder die Beraterin vom Klienten oder von der Klientin weiß, desto gezielter kann auf die individuelle Situation eingegangen werden. Unabhängig davon, wo ich schon von emanzipatorischen Bewegungen gesprochen habe, hat das Peer Counseling auch einen gesellschaftspolitischen Wert.
Agata: Mit welchen Problemen wird die ABAk am meisten konfrontiert? Ob Behörden oder Beruf, wo liegen die Schwierigkeiten?
Mark Wilson: Diese sind sehr individuell; ich habe heute schon einmal von Vorurteilen gesprochen; diese gibt es natürlich noch in einem großen Maß bei ArbeitgeberInnen. Da gibt es einmal das Behinderteneinstellungsgesetz, welches eigentlich besagt, dass pro 25 Arbeitnehmer ein begünstigt behinderter Arbeitnehmer aufgenommen werden sollte – sollte aus diesem Grund, weil die Arbeitgeber können sich von dieser Einstellungspflicht durch die Zahlung der Ausgleichstaxe "freikaufen". Das tun leider noch immer viel zu viele. Das oft als Entschuldigung dafür angeführte Argument, dass es nicht so viele qualifizierte Personen mit Behinderung gibt, stimmt so nicht; wir sind ein gutes Beispiel dafür.
Agata: Was sind Ihre Ziele und Wünsche für die Zukunft der ABAk?
Mark Wilson: Ich würde mir wünschen, dass es gelingt, verstärkt durch Best-Practice-Beispiele zu zeigen, wie gut die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberinnen und behinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen heute schon in unterschiedlichsten Berufsfeldern und –gruppen funktioniert. Diese sollten andere anregen und motivieren, einander zu vertrauen, auch erfolgreich zusammenarbeiten zu können.
Darüber hinaus wäre selbstverständlich für Menschen mit Behinderungen von Vorteil, wenn man z.B. Ausgleichszahlungen – das sind Zahlungen, die die Arbeitgeber leisten müssen, wenn sie die Behinderteneinstellungsquote nicht erfüllen – erhöhen oder prozentuell begrenzen könnte. Derzeit liegt der Betrag bei ca. 206 Euro pro Arbeitnehmer mit Behinderung, der nicht eingestellt wird, pro 25 nicht behinderte Arbeitnehmer.
Das ist ein Betrag, der vor allem größeren Unternehmen nicht wirklich "wehtut". So kommt es, dass ein von der Intention her gutes Gesetz leider wenig lenkende Wirkung hat. Es gäbe da sicherlich einige Möglichkeiten, wie man stärker regulierend eingreifen könnte, aber die Geschichte hat gezeigt: "Wer zahlt, schafft an." Und so glaube ich nicht, dass bald strengere Regelungen kommen.
Agata: Nach der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes, hat es schon positive Änderungen gegeben? Spüren Sie schon was?
Mark Wilson: Ich kenne die aktuelle Werbekampagne aus dem Fernsehen, die sich an Menschen mit Behinderungen richtet. Ich persönlich finde, dass sie sich aber primär an Menschen ohne Behinderungen richten müsste, um klar zu machen: Ab dem 1. Jänner 2006 dürft ihr nicht mehr diskriminieren. Sonst kann ich dazu leider noch wenig sagen, weil es einfach zu früh ist; das Gesetz ist erst seit einigen Wochen in Kraft.
Agata: Wie sieht im Allgemeinen die Arbeitssituation für behinderte Akademiker und Akademikerinnen auf dem österreichischen Markt aus?
Mark Wilson: Wir vermitteln seit 1999 erfolgreich akademisches Fachpersonal. Leider leben wir dennoch in Zeiten einer Rekordarbeitslosigkeit. In diesen trifft es im Speziellen Menschen mit Behinderung besonders hart, weil es noch schwieriger ist, sich bei dem allgemein geringeren Stellenangebot gegen die Konkurrenz ohne Behinderung zu behaupten – ganz unabhängig von der Ausbildung; man kann da eindeutige Zusammenhänge erkennen.
Wie schnell man einen Job findet, hängt von vielen Faktoren ab. Wir machen die Erfahrung, dass es unter anderem vom Studium abhängt. In diesem Zusammenhang gibt es sehr wenige Unterschiede zu AbsolventInnen, die keine Behinderung oder chronische Erkrankung haben. Es gibt momentan zum Beispiel viele Psychologen, die auf Stellensuche sind, ebenso wie JuristInnen und WU-Absolventen und -Absolventinnen.
Dem kann man entgegenhalten, dass es weniger TU-Absolventen und –Absolventinnen gibt, die auf Stellensuche sind. Das ist ein bekanntes Phänomen. Wahrscheinlich ist es, dass diese schon im Laufe ihres Studiums zum Beispiel durch Projektarbeiten und Praktika in Unternehmen so sehr mit der Wirtschaft verknüpft und in sie eingebunden sind, dass sich dabei ganz einfach Beziehungen ergeben, die helfen, nach dem Studium rasch eine Arbeitsstelle zu haben.
Agata: Ihre Erfahrungen mit nichtbehinderten Menschen, gibt es da von Ihrer Seite Vorurteile? Und im Gegenzug, mit welchen Vorurteilen wurden Sie konfrontiert?
Mark Wilson: Jeder Mensch hat Vorurteile. Wie ich schon gesagt habe: Es ist sehr menschlich und hängt immer kausal mit einem Informationsmangel zusammen.
Die Frage nach den Vorurteilen gegenüber Menschen ohne Behinderung kann ich so nicht beantworten. Ich finde die Frage zu wenig eindeutig. Die Gruppe der Menschen ohne Behinderung ist zu inhomogen. Natürlich habe ich meine Erfahrungen; bewusst Verallgemeinerungen treffen möchte ich aber nicht.
Um bei der Situation zu bleiben – diese ist durch das Behinderteneinstellungsgesetz gegeben: Für die Gruppe der begünstigt Behinderten, für die es nach dem sechsten Monat des Dienstverhältnisses den sogenannten besonderen Kündigungsschutz gibt. Wenn man in der Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderung tätig ist, so ist es bei den Firmenkontakten immer so, dass man mit der Angst konfrontiert wird, dass wenn man einen begünstigt behinderten Arbeitnehmer einstellt, man ihn aufgrund eben dieses Kündigungsschutzes nach dem sechsten Monat nicht wieder "loswird". Das heißt, dass dann automatisch der Arbeitgeber nicht kündigen kann, sondern dass ein Ausschuss gebildet wird, wo ein Arbeitgebervertreter, ein Arbeitnehmervertreter sowie ein Mitglied des Bundessozialamts in einem Verfahren über die Richtigkeit einer Kündigung entscheiden. Diese Verfahren können sehr langwierig sein, und einige dieser Verfahren, ein sehr kleiner Teil, wird nicht einvernehmlich gelöst. Vor kurzem auf einer Tagung wurde für das Jahr 2004 eine Zahl von ca. 950 solchen Verfahren beim Bundessozialamt genannt. Nur etwa 50 dieser Verfahren konnten nicht einvernehmlich gelöst werden. Viel stärker sollte man in der Zukunft auch diese Zahlen publik machen, um dem "Schreckgespenst" des besonderen Kündigungsschutzes seinen Schrecken zu nehmen.
Dass das in dieser verkürzten Form als Kritik an den Arbeitgeber gebracht wird, ist nicht ganz richtig. Wobei man diesen Kündigungsschutz durch länger befristete Verträge umgehen könnte, zum Beispiel, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag macht, auf ein Jahr, dann gibt es genügend Zeit, um zu sehen, ob das Arbeitsverhältnis so passt.
Und weil Sie von Vorurteilen gesprochen haben: Da gibt es auch das Vorurteil der eingeschränkten Leistungsfähigkeit oder langer Krankenstände. Nur durch Zusammenarbeit und produktive Kommunikation kann man solche Ängste nehmen.
Agata: Zum letzten Punkt dieses Gespräches: Verraten Sie mir Ihr persönliches Lebensmotto?
Mark Wilson: Ich halte es mit dem Clown Charlie Rivell, der gesagt hat: "Mein Glas ist nicht halb leer, es ist halb voll!"
Ich bin ein optimistischer Mensch!
Agata: Ich möchte mich bei Ihnen ganz herzlich für dieses informative und interessante Gespräch bedanken und wünsche Ihnen und ABAk – Arbeitsvermittlung für Akademiker und Akademikerinnen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen viel Erfolg auf dem weiteren Weg.
Mehr Informationen erhalten sie unter der Internetadresse: http://www.abak.at
Infos zum Interview: Das Interview wurde persönlich durchgeführt.
Gesprächspartnerin: Agata Nowak
Das Interview erscheint am 23. März 2006